Vereinszweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, der Bildung, des Sports sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO.

Darüber hinaus verfolgt der Verein den Zweck der Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Wohlfahrtswesens.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch freizeitpädagogische Angebote für die Zielgruppe(n) verwirklicht. Dabei können Schwerpunkte aus Sport, Kunst, Musik, Medien- und Naturpädagogik (und weitere) eingebunden werden.

Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig; er arbeitet mit anderen Organisationen (z.B. Vereinen, Stiftungen) gleicher Zielsetzung zusammen. Darüber hinaus arbeitet der Verein mit anderen Organisationen (z. B. Vereinen, Stiftungen) ungleicher Zielsetzung zusammen, soweit die Zusammenarbeit der Zielsetzung des Vereins entspricht.

Der Verein möchte die Selbstwirksamkeit seiner Zielgruppe(n) fördern und bezieht diese daher ausdrücklich in die Organisation und Planung seiner Tätigkeiten ein.